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Kostenübernahme

 

Gesetzliche Krankenkassen:

Am 1. Januar 2005 hat der Gesetzgeber die Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen mit Zahnersatz neu geregelt.

Das bis dahin gültige prozentuale Bezuschussungssystem wurde durch ein befundorientiertes Festzuschusssystem abgelöst.

Das neue System orientiert sich am Zustand der Zähne und an der Anzahl der fehlenden Zähne. Das Gebiss wird  in ein Befundschema eingeordnet und anschliessend die Versorgung in eine der folgenden  Versorgungsformen:

- Regelversorgung

- Gleichartige Versorgung

- Andersartige Versorgung

Egal aber welche Versorgung der Versicherte wählt, Anspruch hat er lediglich auf den Zuschuss für die Regelversorgung.

Erhöht werden kann dieser Zuschuss durch Führen eines Bonusheftes oder durch die Härtefallregelung. Der Versicherte über 18 Jahren muss mind. einmal kalenderjährlich bei einer Vorsorgeuntersuchung gewesen sein. Dann erhöht sich der Zuschuss wie folgt:

  20% bei lückenloser Führung über 5 Jahre

  30% bei lückenloser Führung über 10 Jahre oder länger.

100% bei Härtefallregelung. Der Härtefall kann direkt bei der Krankenkasse gestellt werden.

 

!!! Wird einmal eine Vorsorgeuntersuchung nicht durchgeführt, so beginnt der Zeitraum sofort wieder bei Null. Der gesamte Bonus geht vollständig verloren und muss wieder über die Jahre neu erworben werden.

 

Link zu Festzuschüsse

Link zu Festzuschüsse

 

Private Krankenkassen:

Hier gibt es ein solch kompliziertes System nicht. Der Patient wählt gemeinsam mit seinem Zahnarzt die ideale Versorgung seiner Wahl aus. Von seiner Krankenkasse erhält er hierauf seinen prozentualen Zuschuss der je nach Vertrag bis zu 80% beträgt.