Steuern sparen


 

Ausgaben für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Implantologie können nach § 33 des Einkommensteuergesetzes, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Jahreseinkommens übersteigen.

 

 

Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.